Schulordnung der Johannisschule Rheda
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Ab 7.45 Uhr darf ich in meine Klasse gehen und bin spätestens um 7.50 Uhr dort. Wenn ich später mit dem Unterricht beginne, warte ich bis zum Schellen auf dem Schulhof.
Pausen
Für die Pause ziehe ich mich passend an und halte mich nur auf dem Schulhof oder den Spielflächen auf. Mit den Spielgeräten und Spielzeugen gehe ich vorsichtig um und bringe sie immer wieder zurück. Ich lasse andere Kinder in Ruhe spielen. Wenn ich Probleme habe oder es Streit gibt, kann ich mich an die Aufsicht oder an die Streitschlichter wenden.
Wenn die Wiesen nass sind, betrete ich sie nicht. Bei Schnee und Glatteis denke ich daran: Schneeballwerfen und Schlindern gefährden mich und andere Kinder und sind daher verboten. Bei ganz schlechtem Wetter ist Regenpause; sie wird per Durchsage angekündigt. Ich bleibe dann mit den anderen Kindern und meiner Lehrerin oder meinem Lehrer in der Klasse.
Die Bücherei darf natürlich in der Ausleihzeit besucht werden.
In der kleinen Pause bereite ich mich auf die nächste Stunde vor. Ich kann aber auch kurz auf den Schulhof gehen und mich dort etwas entspannen oder mich austoben.
Nach den Pausen gehe ich sofort wieder in meinen Klassenraum.
Unsere Spielflächen
Ich entscheide mich zu Beginn der Pause, wo ich spielen möchte. Dort bleibe ich bis zum Ende der Pause. In den beiden großen Pausen darf ich alle Spielflächen nutzen – in der Flitzepause nur den Schulhof.
1. Die Wiese
Hier kann ich laufen und Fußball spielen. Wenn es zu nass und matschig ist, wird die Wiese gesperrt.
Wenn ich auf die Toilette muss, benutze ich die Toilette drinnen (unten)!
Am Ende der Pause klopfe ich meine Schuhe vor der Tür ab!
2. Der Schulhof
Hier kann ich Seilchen springen, Tischtennis und Kicker spielen, Stelzen laufen und vieles mehr. Ich kann das Pausenspielzeug nutzen, muss es aber am Ende der Pause wieder vollständig zurück in die Kisten räumen.
Wenn ich auf die Toilette muss, nutze ich die Außen-Toilette.
3. Der Spielplatz
Hier kann ich klettern und schaukeln. Für einige Spielgeräte gibt es eine Einteilung – ich überlege gut, wann meine Klasse z.B. die Nestschaukel benutzen darf. Wenn ich auf die Toilette muss, nutze ich die Außen-Toiletten auf dem Schulhof. Ich klettere nicht auf Bäume, Büsche, Tischtennisplatten und Bänke!
Im Gebäude
Ich halte das Schulgebäude und die Spielflächen sauber. Das gilt ganz besonders für die Toiletten. Nachdem ich auf der Toilette war, ziehe ich ab und wasche mir die Hände. Ich achte darauf, dass die Toiletten sauber bleiben.
Während der Unterrichtszeit gehe ich leise durch das Schulgebäude. Im Schulgebäude renne ich nicht und gefährde dadurch mich und andere Kinder. Die Treppe benutze ich immer an der jeweils rechten Seite.
Nach den Herbstferien ist für alle Kinder „Puschenpflicht“. Kurz vor den Osterferien – abhängig von der Wetterlage – wird diese aufgehoben.
Ende des Schultages
Am Ende des Unterrichtstages räume ich meinen Platz auf und hänge den Stuhl ein.
Wenn ich in einer fremden Klasse gearbeitet habe, verlasse ich sie so ordentlich wie möglich.
Handy und Smartwatch
Unsere Schule soll für alle Kinder eine handy- und smartwatchfreie Zone bleiben, denn beides benötigen die Kinder nicht in der Schule. Wir bitten deshalb alle Kinder, die ein Handy oder eine Smartwatch besitzen, diese Geräte nicht mit in die Schule zu bringen. Auch auf Wandertagen und Klassenfahrten muss weiterhin darauf verzichtet werden.
Sofern einmal eine Stunde entfallen muss, werden die Eltern durch die Schule benachrichtigt. Es wird kein Kind außerplanmäßig aus der Schule entlassen, dessen Eltern nicht über vereinbarte Wege informiert wurden. Auch im Krankheitsfall während der Schulzeit oder im Falle eines Unfalls werden die Eltern durch die Schule umgehend informiert.
Sollten Sie als Eltern dennoch einmal einen triftigen Grund haben, dass Ihr Kind ausnahmsweise eines der o.g. Geräte mit zur Schule bringen muss, dann bitten wir Sie, diese Ausnahme vorher mit der Klassenleitung abzusprechen und gemeinsam eine Handhabung für diesen Tag zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie in jedem Fall:
Ton-, Audio- oder Videoaufnahmen sowie Abhörfunktionen ohne Einverständnis der aufgenommenen bzw. abgehörten Personen sind datenschutzrechtlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an o.g. Geräten oder wenn diese verloren gehen.
In diesem Zusammenhang sei an das Mitteilen von Adress-, Mailadress- und Telefonnummernänderungen an das Sekretariat sowie die Pflege der entsprechenden Seiten im „Johannisplaner“ erinnert.
Das Radfahren auf dem Schulhof ist - natürlich mit Ausnahme des Radfahrtrainings unter Anleitung - aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Die Schule ist eine Gemeinschaft vieler Menschen und funktioniert
nur dann, wenn wir alle rücksichtsvoll, fair und höflich miteinander umgehen.
Ich bin für mein Verhalten verantwortlich.
Verhalten sich andere falsch, muss ich das nicht auch tun.